Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
Ritzhaupt GmbH
Präzisionsschleiftechnik
69231 Rauenberg / Malschenberg
Präzisionsschleiftechnik
69231 Rauenberg / Malschenberg
1. Geltungsbereich der AGB und Beschränkung auf Geschäftskunden
- 1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Ritzhaupt GmbH (nachfolgend bezeichnet als „wir“) und dem nachfolgend als "Besteller" bezeichnetem Erwerber unserer Produkte und Leistungen (nachfolgend bezeichnet als "Produkte" oder "Waren") gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB.
- 1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen sowie gleichartigen Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
- 1.3. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch nicht wenn wir unsere Leistung widerspruchslos erbringen. Es sei denn, wir stimmen der Geltung der abweichenden Bedingungen des Bestellers ausdrücklich zu.
- 1.4. "Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- 1.5. "Unternehmer" im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- 1.6. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Besteller, die Unternehmer sind (auch bezeichnet als "Geschäftskunden" oder "B2B"). Mit der Bestellung oder Registrierung als Besteller, erklären die Besteller jeweils, dass sie Unternehmer und kein Verbraucher sind.
2. Allgemeine Hinweise zu Angeboten und Bestellungen
- 2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Bei ausdrücklich bindenden Preisangeboten halten wir uns vier Wochen gebunden, bei als Sonderangebot bezeichneten Preisangeboten nur zwei Wochen ("Annahmefrist“). Technische Änderungen sowie Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- 2.2. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht einer ca. 10%igen, jedoch mindestens ein (1) Stück, herstellungsbedingten Über-, bzw. Unterlieferung vor.
- 2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop, auf Webseiten und in digitalen gedruckten Broschüren, bzw. Katalogen oder vergleichbaren Produktpräsentationen (zusammenfassend als "Produktpräsentationen“ bezeichnet) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch Besteller dar.
- 2.4. Es werden von uns nur unsere (d.h. der Ritzhaupt GmbH) Marken und Produkte oder Marken und Produkte der in den Produktpräsentationen abgebildeten oder erwähnten Handelspartner angeboten.
- 2.5. Die Besteller sind verantwortlich, dass die von ihnen bereitgestellten Angaben zutreffend sind und etwaige Änderungen uns mitgeteilt werden, wenn sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Insbesondere haben die Besteller sicher zu stellen, dass die angegebenen E-Mail-, Rechnungs- und Lieferadressen zutreffend sind und etwaige Empfangsverhinderungen, die Besteller zu vertreten haben, entsprechend berücksichtigt werden (z.B. durch Kontrolle des Spamordners der verwendeten E-Mailsoftware).
- 2.6. Im Fall des Online-Bestellprozesses werden Besteller gebeten, die bereitgestellten Hinweise sorgfältig zu lesen und zu beachten sowie bei Bedarf die vorhandenen Unterstützungsfunktionen ihrer Soft- und Hardware zu verwenden (z.B. Vergrößerungs- oder Vorlesefunktionen). Erforderliche Angaben werden von uns als solche für den Besteller angemessen erkennbar gekennzeichnet (z.B. durch optische Hervorhebung und/oder Sternchen-Zeichen). Bis zum Absenden der Bestellung können die Besteller die Produktauswahl sowie ihre Eingaben jederzeit ändern und einsehen sowie im Bestellprozess zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Hierzu können die Besteller die ihnen bereitstehenden und üblichen Funktionen ihrer Software und/oder der Endgerätes verwenden (z.B. die Vor- und Zurücktasten des Browsers oder Tastatur-, Maus und Gestenfunktionen bei Mobilgeräten). Ferner können unerwünschte Eingaben durch Abbruch des Bestellvorgangs korrigiert werden.
3. Vertragsschluss
- 3.1. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellten Produkte erwerben und den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb der Annahmefrist nach Eingang bei uns anzunehmen.
- 3.2. Im Fall der Bestellung in unserem Onlineshop beginnt die Annahmefrist mit dem Abschluss des Bestellvorgangs durch den Besteller und endet mit Ablauf ihres letzten Tages.
- 3.3. Wir können das Angebot des Bestellers durch eine explizite Annahme des Vertrages, z.B. per E-Mail, annehmen. Die Annahme kann ferner durch den Versand der Ware und deren Zugang beim Besteller innerhalb der Annahmefrist erfolgen. Nehmen wir das Angebot des Bestellers innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Besteller wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
4. Preise, Preisanpassung und Abrechnung
- 4.1. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer und Versandkosten nicht enthalten. Von uns verauslagte Versandkosten werden weiterberechnet. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis weiterberechnet und nicht zurückgenommen.
- 4.2. Bei einer Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU), bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), können zusätzliche Steuern (z.B. Einfuhrzölle) oder Kosten (z.B. Bankgebühren) anfallen. Diese Aufwendungen werden nicht über uns abgeführt, sondern sind durch den Besteller bei den zuständigen Steuer- oder Zollbehörden zu begleichen. Wir empfehlen den Bestellern sich über die möglichen weiteren Kosten bei den zuständigen Behörden und anhand der für die Besteller jeweils geltenden Landesvorschriften zu informieren.
- 4.3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abschlag, Skonti oder andere Nachlässe zu leisten.
- 4.4. Der Besteller verpflichtet sich, nach Auslieferung oder im Falle der Verzögerung der Abnahme Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug.
- 4.5. Sollte eine Zahlung aufgrund mangelnder Deckung des Kontos des Bestellers, Angabe einer falschen Bankverbindung oder eines unberechtigten Widerspruchs des Bestellers nicht durchgeführt oder zurück gebucht werden, dann trägt der Besteller die hierdurch entstandenen Gebühren, sofern er die fehlgeschlagene oder rückabgewickelte Buchung zu verantworten hat und im Fall einer SEPA-Überweisung rechtzeitig über die Überweisung informiert wurde (sogenannte "Pre-Notification").
- 4.6. Kosten, die durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Bestellern in Rechnung gestellt. Den Bestellern bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer Kosten vorbehalten
- 4.7. Wir ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sowie weitere durch das Gesetz bestimmte Folgen und Kosten bei dem säumigen Besteller geltend zu machen. Die Verpflichtung des Besteller zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus. Zu den Verzugsschäden gehören Kosten der Rechtsdurchsetzung, wie z.B. Kosten für Rechtsberatung, Mahnverfahren oder Inkasso.
- 4.8. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- 4.9. Treten während der Laufzeit von Verträgen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder Leistung Erhöhungen z.B. von Rohstoff- oder Materialpreisen, Lohn-, Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, so sind wir berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Die Preiserhöhung ist beschränkt auf die Höhe des allgemein am Markt durchsetzbaren Preises.
- 4.10. Nimmt der Besteller nach Vertragsschluss Änderungen vor, können wir die Preise entsprechend der durch die Änderung bedingten Mehrkosten anpassen.
5. Leihware
- 5.1. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für die von uns angebotene Nachschleifbox sowie generell für Produkte, die uns nur zur vorübergehenden Nutzung und zur Rückgabe, entgeltlich oder unentgeltlich, überlassen werden (im Folgenden "Leihware" genannt).
- 5.2. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die maximale Rückgabefrist für Leihware drei (3) Monate.
- 5.3. Wird die Leihware nicht innerhalb der Rückgabefrist an uns zurückgegeben (sei es zur Rückgabe oder im Rahmen einer weiteren Bestellung), werden wir den Kunden auffordern, die Leihware innerhalb von maximal zwei Wochen an uns zurückzusenden.
- 5.4. Wird die Leihware trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, wird eine Leihgebühr von 10,00 Euro pro Woche erhoben.
6. Lieferzeit, Abnahme
- 6.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.
- 6.2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer sobald als möglich mit.
- 6.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, sonst die Meldung der Abnahmebereitschaft.
- 6.4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
- 6.5. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, so gilt die Abnahme mit dem Tag der Meldung der Versandbereitschaft bzw. der Fertigstellungsmitteilung durch den Lieferer, spätestens jedoch mit Ablauf einer vom Lieferer gesetzten Frist zur Abnahme als erfolgt.
- 6.6. In diesen Fällen geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft, spätestens jedoch mit Ablauf einer vom Lieferer gesetzten Frist zur Abnahme auf den Besteller über. Wir verpflichten uns, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
- 6.7. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, nach Meldung der Versandbereitschaft bzw. der Fertigstellungsmitteilung, spätestens jedoch mit Ablauf einer vom Lieferer gesetzten Frist zur Abnahme, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
7. Gefahrübergang
- 7.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist erfolgt die Versendung von Ware auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Auf ausdrückliches Verlangen wird die Ware durch uns auf Kosten des Bestellers versichert.
- 7.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- 7.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme oder Abnahme ist.
8. Gewährleistung
- 8.1. Wir leisten Gewähr für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- 8.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- 8.3. Der Besteller muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- 8.4. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Im Übrigen gilt die Regelung zum Eigentumsvorbehalt in diesen AGB.
- 8.5. Wählt der Besteller nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- 8.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
- 8.7. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur eine ausdrückliche Beschreibung oder Angabe durch uns als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- 8.8. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
- 8.9. Bei Aufträgen zur Bearbeitung ( Fertigstellung, Auf- oder Umarbeitung, Wiederherstellung usw.) von Werkzeugen und anderen Werkstücken übernehmen wir keine Haftung für das uns zur Bearbeitung herein gegebene Werkzeug oder Werkstück. Für die Undurchführbarkeit, den Untergang oder die Verschlechterung haften wir nur, wenn Umstände mitwirken, die wir zu vertreten haben.
9. Haftungsbeschränkungen, Verjährung, Überprüfungspflicht des Bestellers
- Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
- a. bei Vorsatz,
- b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
- c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
- e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
- 9.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- 9.3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper- und Gesundheit.
- 9.4. Die von uns hergestellten oder bearbeiteten Werkzeuge und Werkstücke sind vor dem Einsatz vom Besteller auf Mangelfreiheit und Maßhaltigkeit zu überprüfen. Für Schäden, die durch eine Verletzung dieser Pflicht des Bestellers entstehen, haften wir nicht.
10. Eigentumsvorbehalt
- 10.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 10.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- 10.3. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
- 10.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- 10.5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- 10.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
- 10.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller unserer noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
11. Auftragsbezogene Unterlagen, Muster usw.
- 11.1. Auftragsbezogene Unterlagen, Muster, Zeichnungen, Pläne usw., die vom Besteller beigestellt werden, sind uns kostenlos zuzusenden. Die Übereinstimmung mit den vertraglichen Spezifikationen wird von uns nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen überprüft für die inhaltliche Richtigkeit ist der Besteller verantwortlich. Wir dürfen die vom Besteller beigestellten Unterlagen, Muster, Zeichnungen, Pläne usw. ändern, wenn uns dies aus technischen Gründen erforderlich erscheint und das Werkstück dadurch nicht verändert wird.
- 11.2. Die Unterlagen, Muster usw. werden von uns mit der Sorgfalt behandelt und verwahrt, welche wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Wir haften nicht für zufälligen Untergang oder Verschlechterung. Von uns nicht mehr benötigte Unterlagen, Muster, Zeichnungen, Pläne usw. des Bestellers können wir auf seine Kosten und Gefahr zurücksenden oder, wenn der Besteller unserer Aufforderung zur Abholung innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, zu üblichen Kosten aufbewahren und nach angemessener Fristsetzung und Androhung vernichten.
- 11.3. Unterlagen, Muster, Zeichnungen, Pläne usw. die von uns im Auftrag des Bestellers angefertigt oder beschafft werden, bleiben auch bei Berechnung anteiliger Kosten unser Eigentum. Sie werden von uns für die Dauer von 12 Monaten nach der letzten Auslieferung aufbewahrt.
- 11.4. Sofern abweichend hiervon vereinbart ist, dass der Besteller Eigentümer dieser Gegenstände wird, geht das Eigentum mit Zahlung des vereinbarten Preises bzw. Kostenanteils auf ihn über. Die Übergabe wird ersetzt durch unsere Aufbewahrungspflicht. Das Verwahrungsverhältnis kann vom Besteller frühestens zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang gekündigt werden, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.
- 11.5. Der Besteller wird unsere Zeichnungen, Skizzen, Muster und sonstigen Unterlagen nicht an Dritte weiterreichen oder diese sonst zugänglich machen. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht verwendet werden.
- 11.6. Ansprüche aus Urheberrecht oder gewerblichem Rechtsschutz kann der Besteller nur insoweit geltend machen, als er uns auf das Bestehen solcher Rechte hinweist und sie sich ausdrücklich vorbehält.
- 11.7. Von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Verwendung von solchen Unterlagen, Muster, Zeichnungen, Pläne usw. stellt uns der Besteller ausdrücklich frei.
12. Schlussbestimmungen
- 12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- 12.2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Unser Recht einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
- 12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.